- Gesamtstreitigkeit
- Ge|sạmt|strei|tig|keit 〈f. 20〉 Kollektivstreitigkeit, Streitigkeit zw. mehreren Arbeitnehmern (z. B. Belegschaft) u. dem Arbeitgeber
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Gesamtstreitigkeit,Kollektivstreitigkeit, Arbeitsrecht: Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder den Tarifvertragsparteien. Soweit die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten dem Arbeitskampf entzogen ist, gibt es Regelungsverfahren vor betrieblichen Einigungsstellen, teilweise auch tarifliche Schlichtungsverfahren; Ziel: Abschluss einer kollektivrechtlichen Gesamtvereinbarung.
Universal-Lexikon. 2012.